Seit heute haben wir KLARHEIT ZUM THEMA FUNKZEUGNIS:
In einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 23. Januar 2008 wird eindeutig erklärt, dass 2008 keine Bußgelder verhängt werden, wenn der Skipper einer Yacht kein Funkzeugnis besitzt!
Es gibt darin keine Beschränkung auf die Länge, oder ein Hinweis darauf, dass dies nur für kleine Yachten gelten würde.
Also: Wer noch kein Funkzeugnis hat, kann beruhigt segeln, aber spätestens zur Saison 2009 sollte der Schein da sein.