Funkzeugnis: Entwarnung!

Nach einem Gespräch unseres Bundesverbandes mit dem Bundesverkehrsministerium gibt es gute Nachrichten für Skipper OHNE Funkschein:
Auch im Jahr 2008 kann man Chartern und Segeln ohne Funkzeugnis!

Es werden derzeit 2 Möglichkeiten erwogen:

Möglichkeit 1: Das Funkgerät wird verplombt
Möglichkeit 2: Es gibt kein Bußgeld

Das Ministerium prüft, welche Variante für 2008 gültig sein wird.

Hier die Pressemitteilung unseres Verbandes

5 Antworten zu „Funkzeugnis: Entwarnung!“

  1. Gerald Marx sagt:

    Moin,
    warum setzt Ihr Euch nicht für einen Kurzlehrgang für alle die ein, die bereits ein Funkzeugnis besitzen, aber auch für die, die für die Charter mal ein Funkgerät bedienen möchten/müssen. Ein Tag, incl. Kurzprüfung, mit Einweisung in das Gerät, Durchführung des Notverkehrs, allgemeine Hinweise zum Funkverkehr. Und das wars dann. Prüfung in 15 Minuten. Solch Verfahren würde die Sicherheit in der Sportschifffahrt erheblich erhöhen und auch ermöglichen, dass die vorhandenen Geräte in der Sportschifffahrt weiter legal genutzt werden können.

  2. Rolf sagt:

    Moin moin,

    der Vorschlag ist sehr gut, er geht ja in Richtung „Charterschein“ für die Binnenreviere, also kurze Einweisung, und dann los. (Wobei die Gefahren dabei sicher größer sind als das Bedienen eine Funkgerätes ohne Schein) So eine Kurzlehrgang wäre ideal. Ich bin sicher, das unser Verband bei den Verhandlungen diese Variante vorgeschlagen hat oder wieder vorschlagen wird. Allerdings ist der DSV, der keinerlei Interesse an diesen praxisorientierten Vorschlägen hat, zu stark; und solange die Segelvereine wie die Lämmer Ihrem Verband folgen, wird da wohl nichts passieren.

  3. Wolfgang sagt:

    Moin,

    ich kann die Aufregung nicht so richtig verstehen. Auch ich hatte keine Lust den Funkschein zu machen und gehofft, dass sich die Bestimmungen ändern. Da sich nichts tat habe ich mich einfach bei so einem Funkkurs angemeldet und habe nun den LRC, der den SRC einschießt, und den UBI für die Binnenfahrt gemacht Lernumfang ca. 40 Stunden. Es waren viele unsinnige Fragen dabei, wie ebenfalls beim alten BR, oder den beiden Sportbootführerscheinen, aber so wild war die Lernerei nun auch nicht. Insgesamt habe ich eine Menge interessanter Sachen zum Funk mitgenommen und, gerade was die Sicherheit auf See betrifft, bin ich einen guten Schritt vorwärts gekommen. Ich kann nur jedem raten den Schein zu machen und, statt hier seine Energie in Klagen und Briefe zu stecken, lieber mal den Kopf in die Bücher und in die Praxisausbildung. Da ist eine Menge dabei, dass man brauchen kann, und segeln ist doch unser aller Hobby und da macht das Lernen doch noch mehr Spaß. Lernen muß man beim LRC und SRC die vielen englischen Vokabeln, die man allerdings später, will man nicht nur auf der Ost- oder Nordsee fahren, auch gebrauchen kann.

    Kopf hoch, Leute, Spaß beim lernen,

    es ist halb so schlimm, wie es sich anhört.

    Schöne Weihnachten

    Wolfgang

  4. Johnny Arndt sagt:

    Die Ausführungen von Wolfgang sind in den ersten zwei Zeilen allgemein zutreffend.
    Im speziellen Fall sieht es aber doch einfacher aus.
    Das heißt:
    Funken ohne Schein ist verboten! Außer im Notfall. Da darf jeder, um Leben und Sachwerte zu retten.
    Fazit:
    Die vorgeschriebene Bedienungsanleitung, am Funkgerät deponiert, ist völlig ausreichend.
    Es empfiehlt sich eine entsprechende Einweisung aller Crewmitglieder, und das war’s.
    Im Notfall darf jeder, oder besser muß, und ansonsten läßt man das Gerät zufrieden.
    Einschalten ist nicht gleichzusetzen mit bedienen, und so erfahre ich alles auf der Szene was los ist, ohne das Gerät zu bedienen, was heißt ich darf nicht senden.
    Wer anderer Meinung ist, soll es zum Vorteil aller kundtun.
    Aber bitte sachlich fundamentiert.
    In diesem Sinne herzlichen Dank für Eure Reaktion, zum Wohle aller Wassersportler.

  5. Peter Motschiedler sagt:

    Hallo Johnny und alle die es interessiert, wer ein Funkgerät in Betrieb nimmt (einschaltet), nimmt am Funkverkehr teil!

    Auch ein „nur zum Abhören“ ist ohnehin ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis, wenn der Funk nicht an einen selbst gerichtet ist, oder eine allgemeine Sicherheitsinformation darstellt.

    Und was ist schon eine Funkprüfung (Ausbildung) ?

    Ihr gebt mehr Herzblut in die Bedienung von
    „Mäusekinos“ und Laptops hinein, mit Wetterinfo und Naviprogrammen, als für das, was wirklich um Euch herum passiert.

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